zu beachten - Hiilux

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Sicherheitshinweise

Durch die unterschiedlichsten Bauformen von HIILUX Leuchtobjekten  ergeben sich Spitzen, Ecken und Kanten. Auch wenn die Objekte zum  Berühren einladen, ist auf jeden Fall Vorsicht geboten. Setzen Sie die  Objekte niemals starken Erschütterungen aus, da dadurch die  Elektronikbauteile beschädigt werden könnten.
Durch Schäden bzw. Verletzungen jeglicher Art, hervorgerufen durch  HIILUX Lichtobjekte kann keine Haftung übernommen werden!



Pflegehinweise

Um die Oberflächen zu reinigen und zu pflegen genügt in der Regel ein Mikrofasertuch.
Die Drehverbindungen von beweglichen Teilen sind wartungsfrei.


Montagehinweise

HIILUX Objekte die versendet werden, enthalten eine genaue  Montageanleitung.
Es gilt zu beachten das gesamte Gewicht der Aufbauten über dem, unter der Grundplatte montierten Montagestern, direkt zum Boden abzuleiten. Die unter der Grundplatte montierten Stellfüße dienen nur zur Stabilisierung und  Einnievellierung des HIILUX-Objektes.
Bei Selbstmontage wird für Schäden durch unsachgemäße Montage  nicht gehaftet.


Transporthinweise  

Falls ein Transport von fertig montierten HIILUX-Objekten notwendig ist,  muss der Aufbau von der Sockelplatte getrennt werden, da sonst Kippgefahr besteht.
Für Schäden durch unsachgemäßen Transport wird keine Haftung  übernommen.


Bedienungshinweise

Falls eine Fernbedienung im Lieferumfang enthalten ist, befindet sich die dazugehörige Bedienungsanleitung unter der Sockelplatte.



Allgemeinen Geschäftsbedingungen
der Firma HIILUX Manufaktur e. U.
gültig ab 01.10.2011


1) Allgemeines
Soweit keine besonderen Vereinbarungen oder Bedingungen vereinbart und von der Fa. HIILUX Manufaktur e. U. (nachfolgend HIILUX genannt) schriftlich bestätigt werden, gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), womit sich der Besteller bei Auftragserteilung ausdrücklich einverstanden erklärt.
Eigene Einkaufs- oder sonstige Vertragsbedingungen des Bestellers werden von HIILUX nicht anerkannt.
Abweichungen von unseren AGBs bedürfen einer schriftlichen Zusage unsererseits, andernfalls werden abweichende Vereinbarungen oder insbesondere AGBs vom Besteller von HIILUX nicht anerkannt.
2) Angebot- und Vertragsabschluss
Verträge und deren Änderungen bedürfen der Schriftform. Die Vereinbarung des Abgehens von der Schriftform bedarf der Schriftform im Einzelfall.
Angebote und Kostenvoranschläge sind unverbindlich; der Vertrag kommt nach Eingang der Bestellung durch Versendung der schriftlichen Auftragsbestätigung und deren schriftlichen Bestätigung durch den Besteller zustande.
Wird die Auftragsbestätigung spätestens nach einem Monat ab Versendedatum nicht bestätigt, so ist der Vertrag ungültig und dadurch eventuelle anfallende Kosten vom Besteller zu tragen.
3) Preise und Zahlungsbedingungen
Kaufpreis gilt ab Werk Seitenstetten.
In den auf der Bestellung angegebenen Kaufpreisen sind die österreichische Umsatzsteuer (20%), sowie alle zusätzlichen Abgaben für Verpackung, Versand, Montage vor Ort, Zoll, Gebühren. Diese Kosten sind auf der Bestellung immer extra angeführt.
HIILUX behält sich das Recht vor, bis zur endgültigen Auftragsbestätigung die Preise aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse (Lohnerhöhung, Steuern, Versicherung, Materialkosten, Konstruktionskosten, etc.) anzupassen.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen berechnet. Diese sind um jeweils 7% höher als der Leitzinssatz der europäischen Zentralbank.
Das Recht zum Zurückbehalten der Zahlung durch den Besteller wird von HIILUX nur dann akzeptiert, wenn dies durch einen Sachverständigen rechtskräftig festgestellt wurde und unbestritten ist.
Ein Zahlungsverzug seitens des Bestellers hat bei einem nächsten Auftrag die Zahlungsweise Vorauskasse zur Folge.
Bei Auftragsarbeiten gelten folgende Zahlungsmodalitäten: 50% von Kaufpreis - spätestens 14 Tage ab Erhalt der schriftlich bestätigter Auftragsbestätigung; 50% vom Kaufpreis - spätestens 14 Tage nach Übernahme durch Besteller; Produktionsbeginn ist Datum des Eingangs der Vorauszahlung.
Mehrkosten auf Grund konstruktiver Änderungen nach Produktionsbeginn, verursacht durch den Bestellers, werden nur durch beidseits schriftlicher Bestätigung angenommen, und dem Besteller weiterverrechnet.
Bei Storno des Auftrags - muss schriftlich erfolgen - nach Produktionsbeginn durch den Besteller sind sämtliche bis dahin angefallenen Kosten  (Fertigungskosten, Materialkosten, etc.) vom Besteller zu tragen.
4) Lieferung, Transportrisiko und Abnahme
Die Lieferung der Waren erfolgt ab Werk.  Bei Zustellung geht das Risiko auf den Besteller über, sobald die Ware dem Transporteur zur Verladung übergeben ist. Die Verladung, der Transport und die Abladung erfolgt immer auf Gefahr des Bestellers. Transportversicherung für An- und Abtransport wird von HIILUX nicht gedeckt. Sie wird von uns nur veranlasst, wenn wir dazu ausdrücklich schriftlich aufgefordert werden; die dafür auflaufenden Kosten trägt jedenfalls der Besteller.
Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, es wird ausdrücklich die Einhaltung garantiert wie z.B.  schriftlicher Fixtermin. Nur im Falle eines von HIILUX verschuldeten Leistungsverzuges steht es dem Besteller frei unter Setzung einer Nachfrist, die jedoch keinesfalls zwei Wochen unterschreiten darf, vom Vertrag zurücktreten; anderweitige bzw. darüber hinausgehende Ansprüche jeder Art, wie insbesondere auch Ansprüche auf Schadenersatz sind ausgeschlossen, es sei denn, HIILUX trifft am Leistungsverzug grobes Verschulden oder Vorsatz. Im Falle höherer Gewalt (Feuer, Unfall, etc.) kann sich die Lieferzeit um die Dauer des Ausfalls erhöhen.
Wird der Versand durch den Besteller verzögert, so ist HIILUX berechtigt, für die Lagerung monatlich mind. 12% des Rechnungsbetrages, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, zu verlangen.
Für die Entsorgung der Verpackung hat der Besteller auf eigene Rechnung aufzukommen.
Reparierte Ware gilt vom Besteller als abgenommen, wenn dieser nicht binnen 10 Tagen ab Lieferdatum eine schriftliche Reklamation an HIILUX übermittelt hat.
Die Begründung von Mangelhaftungsansprüchen setzt voraus, dass der Besteller die Ware nach Lieferung sofort überprüft und HIILUX den Mangel schriftlich spätestens nach 10 Tagen übermittelt.
5) Rücknahme
Waren werden nur nach unserer vorheriger schriftlicher Einverständniserklärung zurückgenommen. Die Rücklieferung hat für HIILUX kostenlos zu erfolgen. Bei Warenrücknahmen wird eine Manipulationsgebühr von 20 % des Warenwertes berechnet sowie zusätzlich eventuell erforderliche Kosten für Nacharbeit.
6) Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von HIILUX.
Der Kunde verpflichtet sich, die Ware bis zur vollständigen Bezahlung pfleglich zu behandeln.
Die Kombination mit Dienstleistungen des Bestellers oder der Vertrieb unter dem Namen des Bestellers ist zulässig, sofern das HIILUX-Logo klar und ersichtlich bleibt.
HIILUX ist berechtigt, bei Zahlungsverzug oder Zahlungsschwierigkeiten gelieferte Waren zurückzufordern. Die Rücknahme gilt nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn dies dem Besteller ausdrücklich schriftlich angezeigt wird. Anderenfalls erfolgt die Rücknahme zur Sicherung unserer Ansprüche. Die mit der Rücknahme verbundenen Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Bestellers. Das gleiche gilt für eine etwaige Wertminderung sowie eventuelle Demontagekosten.
7) Garantie und Gewährleistung
Die Ware ist unverzüglich nach Abnahme (Lieferung, Abholung) zu untersuchen und festgestellte Mängel binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum der Fa. HIILUX schriftlich mitzuteilen.  Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate; der Gewährleistungsanspruch verjährt, wenn er nicht innerhalb dieser Frist gerichtlich geltend gemacht wird. Bei Inanspruchnahme der Gewährleistung wird weder die Gewährleistungsfrist unterbrochen oder gehemmt noch wird der Lauf einer neuen Gewährleistungsfrist ausgelöst.
Ausgeschlossen von der Gewährleistung sind Verschleißteile.
Das Vorliegen eines Mangels ist stets vom Besteller nachzuweisen; die gesetzliche Vermutung des § 924 ABGB wird einvernehmlich ausgeschlossen.
Uns ist Gelegenheit zu geben, die gerügten Mängel an Ort und Stelle zu prüfen.
Die Beseitigung von Mängeln kann von uns verweigert werden, solange der Besteller Verpflichtungen uns gegenüber nicht erfüllt.
Unsere Garantieleistungen sowie jede Mängelhaftung entfallen, wenn unsere  Sicherheits- bzw. Pflegehinweise nicht in allen Teilen eingehalten wurde. Die Beweislast trägt der Besteller.
Es dürfen nur original HIILUX-Ersatzteile verwendet werden, da die einzelnen Komponenten aufeinander abgestimmt sind. Bei Einbau nicht originaler Ersatzteile erlischt die Garantie. Zum Bestellen von Ersatzteilen unbedingt Objektnamen und Komponentenbezeichnung angeben.
8) Schadenersatz und Haftung
Für Schäden jeder Art - ausgenommen Personenschäden - einschließlich der Schäden aus Erfüllung oder Nichterfüllung des Vertrages, aus deliktischen Handlungen oder Unterlassungen und aus Mängeln haftet HIILUX nur, soweit sie solche Schäden grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet hat.
9) Erfüllungsort, Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist das für den Sitz der Fa. HIILUX zuständige Amtsgericht. Erfüllungsort ist Seitenstetten.
Sollten einzelne Klauseln dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt dies die anderen Klauseln nicht. In dem Falle sind die unwirksamen durch passende Zusatzklauseln zu ersetzen.



Datenschutzerklärung

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